Südkorea Workation-Visum F-1-D
Digital Nomad Visa · Asien

🇰🇷 Südkorea
Workation-Visum F-1-D

Morgens auf den Bukhansan, mittags Gigabit-Glasfaser im Café, nachts eine Stadt, die nie schließt: Südkorea ist das technisch am besten ausgestattete Land Asiens für Remote-Arbeit. Seit Januar 2024 gibt es dafür ein eigenes Visum, und seit dem 30. Juni 2026 ist es keine Pilotübung mehr, sondern Dauerrecht mit spürbar niedrigeren Hürden.

✓ AKTIV Pilot seit 1. Januar 2024, dauerhaft seit 30. Juni 2026 Stand der Angaben: August 2026

Südkorea hat sein Workation-Visum F-1-D zum 1. Januar 2024 als Pilotprogramm gestartet und nach zweieinhalb Jahren Bilanz gezogen: 743 erteilte Visa bis Mai 2026, 70 Prozent der Inhaber aus OECD-Staaten, 85 Prozent davon im Großraum Seoul. Die Antwort des Justizministeriums kam am 7. Juli 2026 per Bekanntmachung: Das Programm wird zum 30. Juni 2026 dauerhaft eingeführt, die maximale Aufenthaltsdauer steigt von 2 auf 3 Jahre, und die Einkommensschwelle wird nach Alter und Wohnregion gestaffelt. Wer jung ist oder außerhalb des Großraums Seoul lebt, zahlt seither eine deutlich niedrigere Eintrittskarte. Diese Seite erklärt dir, wie das Visum funktioniert, was du nachweisen musst und was ein Umzug nach Korea steuerlich bedeutet.

Das F-1-D auf einen Blick

Status Dauerhaft eingeführt seit 30. Juni 2026 (zuvor Pilot seit 1. Januar 2024)
Laufzeit Ersterteilung 1 Jahr, im Land verlängerbar, Gesamtaufenthalt bis zu 3 Jahre
Mindesteinkommen Grundschwelle: 2x Pro-Kopf-BNE des Vorjahrs, rund 105 Mio. KRW pro Jahr (BNE 2025: rund 52,4 Mio. KRW); gestaffelt bis hinunter auf 1x BNE für 18- bis 34-Jährige außerhalb des Großraums Seoul
Voraussetzungen Mindestalter 18, seit mindestens 1 Jahr bei einem Arbeitgeber außerhalb Koreas beschäftigt oder Inhaber eines ausländischen Unternehmens, Tätigkeit vollständig remote
Krankenversicherung Private Police mit mindestens 100 Mio. KRW Deckung für Behandlung und Rückführung, gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer
Antragsort Koreanische Auslandsvertretung (in Deutschland über das Korea Visa Application Center Berlin); Statuswechsel im Land aus legalem Kurzaufenthalt möglich
Gebühren Je nach Vertretung und Staatsangehörigkeit unterschiedlich; an den US-Konsulaten z. B. 45 USD
Erlaubte Arbeit Nur remote für Arbeitgeber und Kunden außerhalb Koreas; jede Erwerbstätigkeit für koreanische Unternehmen ist untersagt

Das F-1-D ist ein Mehrfacheinreise-Visum und bringt dir nach der Anmeldung die koreanische Aufenthaltskarte (Residence Card, früher ARC). Das klingt nach Formalie, ist in Korea aber der Schlüssel zum Alltag: Bankkonto, Mobilfunkvertrag und viele Online-Dienste funktionieren praktisch nur mit dieser Karte. Genau deshalb ist das Visum dem visumfreien Touristenaufenthalt deutlich überlegen, sobald du länger als ein paar Wochen bleibst.

Die Einkommensschwelle: seit Juni 2026 gestaffelt

Im Pilotbetrieb galt für alle dieselbe Hürde: das Doppelte des koreanischen Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommens des Vorjahrs, nachzuweisen als Jahreseinkommen nach Steuern. Mit dem Pro-Kopf-BNE 2025 von rund 52,41 Mio. KRW liegt diese Grundschwelle bei rund 105 Mio. KRW pro Jahr; das Generalkonsulat in Seattle beziffert sie mit etwa 75.400 USD jährlich oder 6.300 USD im Monat. Weil die Schwelle jedes Jahr am neu veröffentlichten BNE hängt, wandert sie mit den koreanischen Einkommen nach oben. Rechne also nicht mit der Zahl aus einem alten Blogartikel, sondern mit der aktuellen Bekanntmachung.

Seit der Verstetigung zum 30. Juni 2026 ist daraus eine Staffel geworden. Das Justizministerium senkt die Anforderung auf das Ein- bis Zweifache des Pro-Kopf-BNE, wenn du jünger bist oder außerhalb des Großraums Seoul (Seoul, Incheon, Gyeonggi) beziehungsweise in einer Region mit Bevölkerungsrückgang lebst. Amtlich beziffert ist bislang der günstigste Fall: Wer zwischen 18 und 34 Jahre alt ist und außerhalb des Großraums Seoul wohnt, muss nur noch das einfache Pro-Kopf-BNE nachweisen, also rund 52,4 Mio. KRW im Jahr. Das ist eine Halbierung der alten Hürde. Wie genau die Zwischenstufen aussehen, wenn nur eines der beiden Kriterien erfüllt ist, hat das Ministerium in seiner Bekanntmachung nicht aufgeschlüsselt; kläre deinen konkreten Wert deshalb vor Antragstellung bei der zuständigen Vertretung oder über das Portal Hi Korea.

Die Logik dahinter ist bemerkenswert: 85 Prozent der Pilot-Nomaden zogen in den Großraum Seoul, und genau das will Korea ändern. Wer ohnehin lieber in Busan, Gangneung oder auf Jeju leben würde, bekommt das Visum seit 2026 erheblich günstiger. Kaum ein anderes Nomadenprogramm belohnt die Standortwahl im Land so direkt.

Unterlagen und Verfahren

Die Anforderungen sind streng dokumentiert und werden streng geprüft. Du brauchst neben dem Pass einen Arbeitgebernachweis über mindestens 1 Jahr Beschäftigung (oder den Nachweis deines eigenen, im Ausland registrierten Unternehmens) samt Bestätigung, dass du deine Arbeit vollständig remote aus Korea erledigen darfst, dazu Einkommensnachweise aus mehreren Quellen: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und Steuerbescheide, jeweils nicht älter als 6 Monate. Freiberufler ohne feste Vertragsbeziehung passen schlecht ins Raster; das Programm ist auf Angestellte ausländischer Firmen und Unternehmer mit eigener Auslandsgesellschaft zugeschnitten.

Dazu kommen zwei Pflichtbausteine: ein Führungszeugnis mit Apostille, nicht älter als 6 Monate, und eine private Krankenversicherung mit mindestens 100 Mio. KRW Deckung, die Behandlungskosten und die Rückführung ins Heimatland abdeckt und die gesamte Aufenthaltsdauer umfasst. Was eine tragfähige internationale Police ausmacht, liest du in unserem Überblick zur Krankenversicherung für digitale Nomaden.

  1. Unterlagen sammeln: Pass, Arbeitgeber- oder Firmennachweis, Einkommensbelege, Versicherungspolice, Führungszeugnis mit Apostille.
  2. Antrag einreichen bei der koreanischen Auslandsvertretung deines Wohnsitzlandes; in Deutschland läuft das über das Korea Visa Application Center in Berlin. Alternativ ist bei legalem Aufenthalt in Korea, etwa nach visumfreier Einreise, ein Statuswechsel beim örtlichen Immigration Office möglich, ohne auszureisen.
  3. Bearbeitung abwarten: Die US-Konsulate nennen 3 bis 4 Wochen; verbindliche Fristen gibt es nicht.
  4. Nach der Einreise registrieren: Aufenthaltskarte beim Immigration Office beantragen; Verlängerungen laufen später über dieselbe Behörde.

Ehepartner und unverheiratete minderjährige Kinder können mitkommen und erhalten ebenfalls den F-1-D-Status; jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Antrag mit eigenem Pass. Ob und wie sich die Einkommensschwelle bei Familienbegleitung erhöht, weisen die Vertretungen nicht einheitlich aus; plane hier eine Rückfrage bei deinem Konsulat ein.

Drei Jahre Korea, aber kein Weg zum Daueraufenthalt

Mit der Verstetigung wurde die Obergrenze angehoben: Aus maximal 2 Jahren im Pilotbetrieb sind bis zu 3 Jahre Gesamtaufenthalt geworden, verlängert wird schrittweise im Land. Damit gehört Korea bei der Laufzeit jetzt zur Spitzengruppe in Asien.

Genauso klar ist die Grenze: Das F-1-D ist ein Besuchsstatus, kein Einwanderungspfad. Es eröffnet keinen direkten Weg zu Daueraufenthalt oder Niederlassung, und lokale Erwerbstätigkeit bleibt in jeder Form tabu. Das Justizministerium formuliert zwar ausdrücklich die Hoffnung, dass Workation-Gäste später dauerhaft bleiben, gemeint ist damit aber der Wechsel in einen anderen Status, etwa über eine Anstellung in Korea oder eine Gründung mit den jeweils eigenen Voraussetzungen. Wer von Anfang an eine Perspektive auf Daueransässigkeit sucht, sollte das bei der Länderwahl einpreisen.

Steuern: die 183-Tage-Frage und eine echte Erleichterung

Das Visum regelt nur den Aufenthalt, die Steuerpflicht läuft parallel. Steuerlich ansässig wird, wer einen Wohnsitz in Korea begründet oder sich 183 Tage oder mehr im Steuerjahr dort aufhält; Ansässige zahlen auf das Welteinkommen einen progressiven Tarif, der mit Lokalzuschlag in der Spitze über 45 Prozent liegt. Unter 183 Tagen und ohne Wohnsitz bleibt Korea für deine ausländischen Einkünfte dagegen in aller Regel außen vor.

Interessant wird es für alle, die länger bleiben: Ausländer, die in den letzten 10 Jahren weniger als 5 Jahre in Korea ansässig waren, versteuern ausländische Einkünfte nur, soweit diese nach Korea überwiesen oder dort ausgezahlt werden. Diese Remittance-Logik macht die ersten Korea-Jahre deutlich milder, als der Spitzensteuersatz vermuten lässt, verlangt aber Disziplin bei Kontoführung und Zahlungsströmen. Die vollständigen Sätze, Stufen und Regeln führt das Steueratlas-Profil Südkorea.

Für Leser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: Solange du deine Wohnung zu Hause behältst, bleibst du dort unbeschränkt steuerpflichtig, ganz gleich, was du in Seoul anmeldest. Deutschland kennt bei Beteiligungen ab 1 Prozent die Wegzugsbesteuerung, Österreich eine Wegzugsbesteuerung auf Kapitalvermögen, in der Schweiz ist die Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde der entscheidende Schritt. Mit allen drei Staaten bestehen Doppelbesteuerungsabkommen. Kläre diese Punkte vor dem Umzug, nicht danach.

Für wen sich das F-1-D lohnt

Korea passt, wenn dein Geschäft asynchron zur europäischen Zeitzone läuft und du Wert auf Infrastruktur, Sicherheit und Tempo legst; die Zeitverschiebung von 7 bis 8 Stunden zum deutschsprachigen Raum ist der größte Haken. Seit der Reform 2026 passt es besonders, wenn du unter 35 bist oder außerhalb des Großraums Seoul leben willst, denn dann ist die Einkommenshürde auf ein für Asien-Verhältnisse normales Niveau gefallen. Wie sich das Leben in Seoul, Busan und auf Jeju konkret anfühlt und was es kostet, liest du in unserem Länderprofil Südkorea.

Wer denselben technischen Standard mit mehr Zugänglichkeit und niedrigeren Kosten sucht, findet die Alternative im taiwanischen Nomadenvisum; weitere Programme sortiert die Übersicht aller Digital Nomad Visa, und Länder mit echtem Steuervorteil findest du in der Länderübersicht.

Ist Südkorea das Richtige für dich?

Wir klären mit dir, ob das F-1-D zu deiner Situation passt, wie du die Einkommensstaffel für dich nutzt und wie der Wegzug aus Europa steuerlich sauber funktioniert.

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