Griechenland Digital Nomad Visum
Digital Nomad Visa · Europa

🇬🇷 Griechenland
Digital Nomad Visum

Griechenland hat seit 2021 einen echten Aufenthaltstitel für Remote-Arbeiter. Seit Februar 2026 führt der Weg dorthin ausschließlich über das griechische Konsulat in deinem Wohnsitzland. Wie das neue Verfahren läuft, was es kostet und was steuerlich wirklich gilt, steht hier.

✓ AKTIV Eingeführt: September 2021 Stand der Angaben: August 2026
⚠️ EU/EWR/CH: Kein Visum nötig

Griechenland gehört zu den unterschätzten Standorten Europas: gleiche Zeitzone plus eine Stunde, drei Flugstunden von Frankfurt, München, Wien und Zürich, Lebenshaltungskosten spürbar unter Lissabon. Wie sich das Leben in Athen, Thessaloniki oder auf Kreta anfühlt und was es kostet, liest du im großen Guide Griechenland für digitale Nomaden. Diese Seite hier beantwortet die rechtliche Hälfte der Frage: Wer braucht das Digital-Nomad-Visum, was verlangt Griechenland dafür, und wie läuft das Verfahren seit der Reform vom Februar 2026?

Hinweis für EU- und EWR-Bürger: Als Deutscher oder Österreicher brauchst du dieses Visum nicht. Du hast EU-Freizügigkeit, reist mit dem Personalausweis ein und bleibst, so lange du willst; ab etwa drei Monaten Aufenthalt meldest du dich vor Ort an und erhältst eine Anmeldebescheinigung. Alles Weitere auf dieser Seite ist für Drittstaatsangehörige relevant, also etwa für deinen Partner oder deine Partnerin ohne EU-Pass. Was für dich als EU-Bürger stattdessen zählt, ist die Steuerfrage weiter unten. Die Einreise-Grundlagen inklusive 90-Tage-Regel für Drittstaater erklärt im Netzwerk Griechenland: Einreise, Visum und Aufenthalt.

Auf einen Blick

Eckpunkt Stand August 2026
Antragsort Griechisches Konsulat im Wohnsitzland (nationales Typ-D-Visum), seit 6. Februar 2026 zwingend
Einkommen 3.500 € netto pro Monat, plus 20 % für den Partner, plus 15 % je Kind
Laufzeit Visum 12 Monate, danach 2-Jahres-Aufenthaltstitel, verlängerbar
Gebühren 75 € Visum; Aufenthaltstitel 1.000 € Gebühr (e-Paravolo) plus 16 € Karte
Arbeit in Griechenland Nicht erlaubt; nur Remote-Arbeit für Auftraggeber außerhalb Griechenlands

Voraussetzungen

Rechtsgrundlage ist das Gesetz 4825/2021, mit dem Griechenland im September 2021 als eines der ersten EU-Länder einen eigenen Titel für Remote-Arbeiter geschaffen hat. Die Anforderungen sind seitdem stabil geblieben:

  • Monatliches Nettoeinkommen von mindestens 3.500 Euro aus Remote-Arbeit für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Griechenlands. Die Schwelle gilt unverändert seit Einführung.
  • Familienaufschläge: plus 20 Prozent für den Ehe- oder Lebenspartner (zusammen also 4.200 Euro), plus 15 Prozent je Kind (je 525 Euro). Ein Paar mit einem Kind rechnet demnach mit 4.725 Euro netto im Monat.
  • Nachweis der Remote-Tätigkeit: Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber außerhalb Griechenlands oder Kundenverträge als Selbstständiger, dazu die Erklärung, keine Tätigkeit für griechische Auftraggeber aufzunehmen.
  • Krankenversicherung mit Deckung in Griechenland, sauberes Führungszeugnis, ärztliches Attest und eine Unterkunft im Land.

Der letzte Punkt der Liste ist zugleich die wichtigste Einschränkung des Titels: Eine lokale Beschäftigung in Griechenland ist mit dem Digital-Nomad-Visum ausdrücklich nicht erlaubt. Wer vor Ort für griechische Firmen arbeiten will, braucht einen anderen Aufenthaltstitel, und wer es trotzdem tut, riskiert den Status. Das Detail wird weiter unten bei der Steuerfrage noch einmal wichtig, denn genau daran hängt die 50-Prozent-Regelung.

Das Verfahren seit dem 6. Februar 2026: nur noch über das Konsulat

Hier hat sich 2026 die entscheidende Änderung abgespielt. Mit dem Gesetz 5275/2026 hat Griechenland zum 6. Februar 2026 die Umwandlung im Inland abgeschafft. Der früher beliebte Weg, als Tourist oder visumfrei einzureisen und den Digital-Nomad-Status direkt in Griechenland zu beantragen, existiert nicht mehr. Wer seine Planung auf Blogartikeln von 2024 oder 2025 aufbaut, steht in Athen vor verschlossenen Türen.

Der Antragsort ist damit eindeutig: das griechische Konsulat oder die Botschaft in dem Land, in dem du deinen rechtmäßigen Wohnsitz hast. Dort beantragst du ein nationales Visum der Kategorie D. Nicht im Urlaubsland, nicht in Griechenland, nicht in einem Drittstaat auf der Durchreise: im Wohnsitzland. Für einen Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland heißt das die griechischen Vertretungen in Berlin, für Österreich Wien, für die Schweiz Bern beziehungsweise Genf. So läuft das Verfahren Schritt für Schritt:

  1. Termin beim griechischen Konsulat im Wohnsitzland vereinbaren; je nach Vertretung liegen die Wartezeiten bei Tagen bis Wochen.
  2. Unterlagen einreichen (vollständige Liste unten), Gebühr von 75 Euro zahlen, persönlich erscheinen.
  3. Typ-D-Visum erhalten, in der Praxis dauert die Bearbeitung wenige Wochen. Das Visum gilt 12 Monate.
  4. Einreisen und die AFM beantragen, die griechische Steuernummer. Ohne sie läuft im Land praktisch nichts, von der Wohnungsanmietung bis zur Gebührenzahlung im nächsten Schritt.
  5. Vor Ablauf der 12 Monate den Aufenthaltstitel beantragen: Aus dem Visum wird auf Antrag beim Migrationsministerium ein eigenständiger Aufenthaltstitel für zwei Jahre. Dieser Schritt findet in Griechenland statt, das Visum ist die Eintrittskarte dafür.

Die Verlängerung ist unbürokratischer, als der Erstantrag vermuten lässt: Der 2-Jahres-Titel ist verlängerbar, solange die Voraussetzungen fortbestehen, also Einkommen, Versicherung und die ausschließlich ausländischen Auftraggeber. Ob und wie die Jahre auf dem Digital-Nomad-Titel später auf einen Daueraufenthalt angerechnet werden, ist dagegen keine ausgemachte Sache; wer eine langfristige Perspektive in Griechenland plant, sollte diese Frage vor dem ersten Antrag klären und nicht im fünften Jahr.

Offizielle Erstinformation bietet die staatliche Plattform Work from Greece; verbindlich sind die Auskünfte des für dich zuständigen Konsulats, denn die Vertretungen setzen Details wie Terminvergabe und Übersetzungsanforderungen unterschiedlich um.

Für Österreicher und Schweizer: Als Österreicher hast du EU-Freizügigkeit, als Schweizer stehst du über das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU praktisch gleich; das Visum betrifft dich nur, wenn dein Partner oder deine Partnerin einen Drittstaats-Pass hat. In dem Fall gilt der Antragsort strikt nach Wohnsitz: zuständig ist die griechische Vertretung in Wien beziehungsweise Bern oder Genf, nicht das Konsulat des Herkunftslands des Partners. Und beim eigenen Wegzug gelten die bekannten Hausaufgaben: Österreich kennt eine Wegzugsbesteuerung auf Kapitalvermögen, in der Schweiz ist die Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde der entscheidende Schritt. Beides klärst du vor dem Umzug, nicht danach.

Dokumente für den Antrag

Die Konsulate verlangen im Kern dieselbe Mappe, im Detail unterscheiden sich die Vertretungen. Rechne mit folgendem Paket, teils mit beglaubigter Übersetzung ins Griechische oder Englische:

  • Reisepass mit ausreichender Restgültigkeit über die Visumdauer hinaus, plus biometrische Fotos
  • Nachweis der Remote-Tätigkeit: Arbeitsvertrag oder Kundenverträge, bei Selbstständigen ergänzend ein Nachweis der Unternehmung (etwa Registerauszug)
  • Einkommensnachweise über 3.500 Euro netto monatlich: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder Steuerbescheide der letzten Monate
  • Schriftliche Erklärung, nicht für griechische Arbeitgeber oder Kunden tätig zu werden
  • Krankenversicherung mit Deckung in Griechenland; worauf es bei Policen für den Auslandseinsatz ankommt, steht im Überblick Krankenversicherung für digitale Nomaden
  • Führungszeugnis und ärztliches Attest
  • Unterkunftsnachweis in Griechenland (Mietvertrag oder Buchung)
  • Für Familienmitglieder: Heirats- beziehungsweise Geburtsurkunden mit Apostille

Gebühren

Die Kosten verteilen sich auf zwei Etappen. Das Typ-D-Visum am Konsulat kostet 75 Euro. Deutlich teurer ist der zweite Schritt im Land: Für den Digital-Nomad-Aufenthaltstitel fällt eine staatliche Gebühr (e-Paravolo) von 1.000 Euro für den Hauptantragsteller an, plus 16 Euro für die Ausstellung der Aufenthaltskarte. Für mitziehende Familienmitglieder werden je 150 Euro Gebühr plus 16 Euro Kartengebühr fällig. Dazu kommen in der Praxis Nebenkosten für beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und die Versicherung; je nach Familienlage summiert sich das auf einige hundert Euro zusätzlich.

Zur Einordnung: Damit ist Griechenland beim Visum selbst günstig, beim Aufenthaltstitel aber einer der teureren Anbieter der EU. Wie sich das Gesamtpaket gegen Spanien, Portugal, Kroatien und die übrigen acht EU-Programme schlägt, zeigt der Vergleich der besten Länder Europas für digitale Nomaden.

Steuern: was das Visum regelt und was nicht

Kaum ein Thema wird beim griechischen Nomadenvisum so oft falsch dargestellt wie die Steuerfrage, deshalb in der Reihenfolge, die zählt. Erstens: Das Digital-Nomad-Visum ist ein Aufenthaltstitel, kein Steuerregime. Es löst weder eine Steuerpflicht aus noch bringt es einen Rabatt mit. Zweitens: Unter 183 Tagen im Steuerjahr passiert dir in Griechenland nichts, sofern du dort keinen Lebensmittelpunkt begründest; deine Einkünfte bleiben dort steuerbar, wo du ansässig bist. Drittens: Ab 183 Tagen wirst du griechischer Steueransässiger, mit deinem Welteinkommen und progressiven Sätzen bis 44 Prozent, dazu kommen Sozialabgaben, wenn du dich als Selbstständiger registrierst.

Und die berühmte 50-Prozent-Regelung? Artikel 5C existiert, aber er passt nicht auf den typischen Visums-Nomaden. Die Regelung befreit bei Zuzüglern für sieben Jahre die Hälfte der Einkünfte von der Einkommensteuer, greift jedoch nur für Einkünfte aus einer Tätigkeit in Griechenland, also einer Anstellung bei einem griechischen Arbeitgeber oder einer dort registrierten Selbstständigkeit. Genau diese lokale Tätigkeit schließt das Digital-Nomad-Visum aus. Wer als Freiberufler seine Tätigkeit nach Griechenland verlegt und dort registriert, kann die Regelung nutzen; wer remote für einen deutschen Arbeitgeber angestellt bleibt, fällt nicht automatisch darunter und braucht eine Einzelfallprüfung. Für Ansässigkeit, Tarife und die Zuzugsregime im Detail ist das Profil Steuern in Griechenland im Steueratlas die führende Quelle im Netzwerk; die Regime 5A (Non-Dom-Pauschale), 5B (7 Prozent für Rentner) und 5C ordnet auch Wohnsitz Ausland zu Griechenland ein.

Über allem steht die Regel, die kein griechisches Formular für dich erledigt: Kein griechisches Visum beendet deine Steuerpflicht zu Hause. Wer die Wohnung in Deutschland behält, bleibt dort steuerpflichtig, ganz gleich, wie viele Tage er in Athen sitzt. Was beim Wegzug konkret zu beachten ist, von der Wohnsitzaufgabe bis zur Wegzugsbesteuerung, steht in Steuerliche Herausforderungen für digitale Nomaden aus Deutschland.

Lohnt sich das Visum?

Für Drittstaatsangehörige mit stabilem Remote-Einkommen ist Griechenland 2026 ein solides, ehrliches Programm: klare Schwelle, planbarer Weg vom Jahresvisum zum verlängerbaren 2-Jahres-Titel, echtes Land dahinter. Die Schwäche ist der Preis des Aufenthaltstitels und die Bürokratie, die zwischen Konsulat und Migrationsministerium zwei Behördenwelten umfasst. Die Stärke ist alles drumherum: Athen als wachsender Remote-Hub, Kreta als Ganzjahresbasis, Zeitzone und Anbindung, die für ein Geschäft mit europäischen Kunden schlicht besser sind als jede Ferndestination. Die Bewertung des Landes selbst, von Kosten über Internet bis zur Inselfrage, findest du im Griechenland-Guide, den Blick auf andere Programme in der Länderübersicht.

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Wir klären mit dir, ob du das Visum überhaupt brauchst, wie der Wegzug aus Europa konkret abläuft und was die 183-Tage-Frage für deine Struktur bedeutet.

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