🇧🇬 Bulgarien
Digital Nomad Visum
Jahrelang hieß es, Bulgarien habe kein Nomadenvisum. Seit Ende 2025 stimmt das nicht mehr: Art. 24p des Ausländergesetzes schafft einen eigenen Aufenthaltstitel für Remote-Arbeiter, und seit dem 20. Dezember 2025 werden Anträge angenommen.
Bulgarien hat 2026 zwei große Neuigkeiten für ortsunabhängig Arbeitende: Seit dem 1. Januar 2026 zahlt das Land mit dem Euro, und seit wenigen Monaten existiert erstmals ein echtes Digital-Nomad-Aufenthaltsrecht für Drittstaater. Wie sich das Leben zwischen Sofia und Bansko anfühlt, was es kostet und warum die 10 Prozent Einkommensteuer nicht die ganze Rechnung sind, liest du im ausführlichen Artikel Bulgarien für digitale Nomaden. Diese Seite hier klärt die andere Hälfte: Wer bekommt das neue Visum, wo beantragst du es, und was ist bei einem so jungen Programm noch offen?
Auf einen Blick
Die Rechtsgrundlage: Art. 24p, Schritt für Schritt in Kraft
Das Programm ist in drei Etappen entstanden, und die Daten sind wichtig, weil sie erklären, warum es noch kaum Erfahrungswerte gibt. Im Juni 2025 beschloss das bulgarische Parlament die Änderung des Ausländergesetzes und schuf mit Art. 24p einen eigenen Aufenthaltstitel für digitale Nomaden; die Regelung trat zum 30. Juni 2025 in Kraft. Auf dem Papier existierte das Visum damit, praktisch beantragen konnte es niemand, weil das Verfahren fehlte. Erst am 11. Dezember 2025 verabschiedete der Ministerrat die Durchführungsverordnung, und seit dem 20. Dezember 2025 nehmen die Behörden tatsächlich Anträge an.
Zum Zeitpunkt dieser Zeilen ist das Programm also gut sieben Monate alt. Das ist keine Randnotiz, sondern der Schlüssel zum Verständnis dieser Seite: Die Anforderungen und das Verfahren sind sauber definiert, aber zur gelebten Behördenpraxis gibt es schlicht noch wenig belastbares Material. Was gesichert ist und was nicht, trennen wir unten ehrlich auf.
Wer das Visum bekommt
Art. 24p richtet sich an Drittstaatsangehörige, die remote arbeiten, und kennt drei Antragstellergruppen:
- Angestellte eines Arbeitgebers, der außerhalb der EU registriert ist
- Inhaber oder Gesellschafter (Beteiligung ab 25 Prozent) einer außerhalb der EU registrierten Firma, die ihre Leistungen remote erbringt
- Selbständige Dienstleister mit mindestens einem Jahr nachweisbarer Berufserfahrung und Auftraggebern außerhalb der EU
Allen drei Gruppen gemeinsam ist die harte Gegenbedingung: Arbeit für bulgarische Unternehmen oder Kunden in Bulgarien ist ausgeschlossen. Das Visum ist kein Türöffner in den lokalen Arbeitsmarkt, sondern ein Aufenthaltsrecht für Menschen, deren Einkommen von außerhalb kommt.
Die Einkommensschwelle ist ungewöhnlich konstruiert: Verlangt wird ein Jahreseinkommen von mindestens dem Fünfzigfachen des bulgarischen Monatsmindestlohns, nachzuweisen für das vorangegangene Kalenderjahr. Beim Mindestlohn 2026 von 620,20 Euro sind das rund 31.000 Euro pro Jahr, also umgerechnet etwa 2.580 Euro im Monat. Weil die Schwelle am Mindestlohn hängt, wandert sie mit jeder Anpassung nach oben; rechne bei der Planung mit dem Verhältnis, nicht mit der heutigen Zahl.
Dazu kommen die üblichen Nachweise: eine Krankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckung für Bulgarien, ein sauberes Führungszeugnis und ein Unterkunftsnachweis, typischerweise ein Mietvertrag. Welche Policen sich für ein Leben in mehreren Ländern eignen, steht in unserem Überblick zur Krankenversicherung für digitale Nomaden.
Antragsort und Verfahren: erst Konsulat, dann Migrationsdirektion
Die Frage, die in Foren am häufigsten falsch beantwortet wird: Kann ich das einfach vor Ort in Sofia beantragen? Nein. Das Verfahren beginnt zwingend außerhalb Bulgariens, mit einem nationalen Visum Typ D bei der bulgarischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland oder dem Land deines rechtmäßigen Aufenthalts. Das Typ-D-Visum ist das bulgarische Langzeitvisum, das die spätere Erteilung eines Aufenthaltstitels überhaupt erst ermöglicht; einen reinen Inlandsantrag sieht das Verfahren für dieses Visum nicht vor. So läuft es der Reihe nach:
- Unterlagen zusammenstellen: Arbeitsvertrag, Firmendokumente oder Kundenverträge, Einkommensnachweise für das Vorjahr, Krankenversicherung, Führungszeugnis, Unterkunftsnachweis.
- Typ-D-Visum beim Konsulat beantragen. Die Bearbeitung dauert nach den bisherigen Angaben etwa 30 bis 45 Tage, je nach Vertretung auch länger; die Visumgebühr liegt bei rund 100 bis 120 Euro.
- Mit dem Typ-D-Visum nach Bulgarien einreisen und dort den eigentlichen Aufenthaltstitel bei der Migrationsdirektion des Innenministeriums beantragen. Hierfür fallen weitere Verwaltungsgebühren an, in den bisher veröffentlichten Übersichten grob 230 bis 620 Euro je nach Konstellation.
- Aufenthaltskarte abholen. Über die Entscheidung zum Titel und die Kartenproduktion vergehen nach den bisherigen Verfahrensangaben nochmals einige Tage bis wenige Wochen.
Erteilt wird der Titel für ein Jahr, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern Einkommen und Remote-Tätigkeit weiter nachgewiesen werden. Danach ist nach aktuellem Stand Schluss beziehungsweise der Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel nötig, denn auf einen Daueraufenthalt zahlt die Nomadenzeit derzeit nicht ein. Wer Bulgarien langfristig plant, sollte das von Anfang an wissen: Das Visum ist als Zwischenstation gebaut, nicht als Einwanderungspfad. Familienmitglieder können über die Familienzusammenführung nachziehen.
Der Weg für EU-Bürger: Anmeldung statt Visum
Mit deutschem oder österreichischem Pass ist das alles für dich Theorie. Du reist mit dem Personalausweis ein und bleibst bis zu 90 Tage ohne jede Formalität. Willst du länger bleiben, meldest du dich bei der Migrationsdirektion an und beantragst eine Bescheinigung über den fortgesetzten Aufenthalt; nachweisen musst du im Kern nur, dass du für dich selbst sorgen kannst und krankenversichert bist. Mit der Anmeldung bekommst du deine Ausländernummer (LNTsch), den Schlüssel zu Bankkonto, Steuernummer und Mietvertrag; die Bescheinigung gibt es als Karte im Scheckkartenformat, umgangssprachlich Lichna Karta. Plane für den Behördengang Geduld ein, die Ämter arbeiten auf Bulgarisch und in Papierform.
Der Vergleich macht die Pointe deutlich: Was Drittstaater über Konsulat, Einkommensnachweis und zwei Behördenverfahren erarbeiten müssen, ist für EU-Bürger ein Anspruch mit überschaubarem Papierkram. Das neue Visum ändert für dich als EU-Bürger nichts, es holt nur den Rest der Welt dorthin, wo du längst bist.
Steuern: 10 Prozent sind real, Ansässigkeit ist die Bedingung
Bulgariens Einkommensteuer ist eine Flat Tax von 10 Prozent, einer der niedrigsten Sätze der EU. Steuerlich ansässig wirst du, wenn du dich mehr als 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten im Land aufhältst oder dein Mittelpunkt der Lebensinteressen dort liegt. Erst mit dieser Ansässigkeit, belegt durch eine Ansässigkeitsbescheinigung, greift der bulgarische Satz für dich; eine Adresse und eine Steuernummer allein reichen nicht, solange dein Leben in München, Wien oder Zürich weiterläuft. Warum Briefkasten-Konstruktionen regelmäßig vor dem heimischen Finanzamt kippen, liest du unter steuerliche Herausforderungen für digitale Nomaden.
Zur ehrlichen Rechnung gehören außerdem die Sozialabgaben, die die reale Belastung für die meisten über die plakativen 10 Prozent heben. Die Details zu Steuerpflicht, Dividenden, Abkommen und Firmenkonstellationen führt das Steueratlas-Profil Bulgarien.
Für Österreicher und Schweizer: Als EU-Bürger betrifft dich das Nomadenvisum als Österreicher nicht, du nutzt die Freizügigkeit wie Deutsche auch. Schweizer Bürger stehen über das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU praktisch gleich und brauchen das Visum ebenfalls nicht; auch die Antragstellergruppen des Art. 24p stellen auf Arbeitgeber und Firmen außerhalb von EU, EWR und Schweiz ab. Unterschiede entstehen beim Wegzug: Österreich kennt die Wegzugsbesteuerung auf Kapitalvermögen nach § 27 Abs. 6 EStG, in der Schweiz sind Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde sowie AHV und berufliche Vorsorge die entscheidenden Punkte. Prüfe deinen Fall nach dem Recht deines Landes.
Was noch offen ist: die ehrliche Liste
Ein Programm, das seit Dezember 2025 läuft, hat naturgemäß Lücken zwischen Rechtslage und Praxis. Damit du nicht mit falschen Erwartungen planst, benennen wir sie:
- Verfahrensdauer in der Praxis: Die Angaben zur Bearbeitungszeit stammen aus der Verordnung und den ersten Kanzleiübersichten, nicht aus einer breiten Antragspraxis. Wie lange Konsulate und Migrationsdirektion tatsächlich brauchen, wird sich erst über das Jahr 2026 zeigen.
- Ablehnungspraxis: Zu Ablehnungsquoten, typischen Stolpersteinen und der Auslegung einzelner Nachweise gibt es noch keine belastbaren Erfahrungswerte. Was in Foren kursiert, sind Einzelfälle der ersten Monate.
- Verlängerungspraxis: Die ersten Verlängerungen stehen frühestens Ende 2026 an. Wie streng der erneute Einkommensnachweis geprüft wird, weiß heute niemand.
- Uneinheitliche Konsulate: Bulgarische Auslandsvertretungen haben bei Typ-D-Visa traditionell eigene Dokumentenlisten und Terminlagen. Kläre die Anforderungen vor dem Termin direkt mit der zuständigen Vertretung.
Nichts davon spricht gegen das Programm. Die Bedingungen sind klar, die Schwelle von rund 31.000 Euro ist für etablierte Remote-Arbeiter erreichbar, und Bulgarien liefert mit Eurozone, schnellem Glasfasernetz und der Community in Bansko ein starkes Gesamtpaket. Aber wer im ersten Jahr eines neuen Verfahrens beantragt, ist Frühanwender und sollte Zeitpuffer und einen Plan B einkalkulieren. Wie sich Bulgarien gegen andere Ziele schlägt, zeigt die Länderübersicht; weitere Programme findest du in der Übersicht aller Digital Nomad Visa.
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