Steuern als digitaler Nomade: Wo du steuerpflichtig bist, wenn du ständig reist
Steuern als digitaler Nomade: Heimatland, Reiseland, Arbeitsort und Abkommen. In drei Fragen klärst du, wo du steuerpflichtig bist, wenn du ständig reist.
Als digitaler Nomade zahlst du Steuern nicht dort, wo du gerade deinen Laptop aufklappst, sondern dort, wo dich ein Staat nach seinem eigenen Recht als steuerlich ansässig behandelt. Das kann dein Heimatland sein, obwohl du seit Monaten unterwegs bist. Es kann ein Reiseland sein, in dem du dich nur ein paar Wochen zu lange aufgehalten hast. Und es können zwei Länder gleichzeitig sein. Wer „digitaler Nomade Steuern“ oder „Digital Nomad Steuern“ sucht, will meist eine Zahl hören, ab wie vielen Tagen es kritisch wird. Die ehrliche Antwort ist kürzer und unbequemer: Es gibt keine einheitliche Tagesgrenze, sondern drei Fragen, die du der Reihe nach beantwortest.
Warum ein Leben ohne jeden Wohnsitz kein Steuermodell ist und welche Gestaltung wir stattdessen empfehlen, steht im Steuer-Guide für digitale Nomaden. Jeder Gestaltung geht eine Vorfrage voraus: Wo bist du heute steuerpflichtig, wenn du ständig reist? Alle Angaben beruhen auf den Gesetzestexten, Stand November 2026.
Die kurze Antwort in drei Fragen
- Hält dich dein Heimatland noch fest? Deutschland, Österreich und die Schweiz besteuern dich mit deinem Welteinkommen, solange du dort einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Die Abmeldung allein beendet das nicht.
- Greift ein Reiseland nach dir? Jedes Land entscheidet nach eigenem Recht, ab wann du dort ansässig bist: nach Tagen, nach einer Wohnung oder nach dem Kern deiner wirtschaftlichen Interessen.
- Wo entsteht Steuer auf die Arbeit selbst? Unabhängig von der Ansässigkeit kann ein Staat die Einkünfte besteuern, die du auf seinem Gebiet erarbeitest oder über eine feste Einrichtung dort erzielst.
Sagen zwei Staaten „du bist bei uns ansässig“, entscheidet ein Doppelbesteuerungsabkommen, falls es eines gibt. Sagt kein Staat das, bist du nicht steuerfrei, sondern ohne Schutz.
Frage 1: Bist du in deinem Heimatland noch steuerpflichtig?
Deutschland
Nach § 1 Abs. 1 EStG ist unbeschränkt steuerpflichtig, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Unbeschränkt heißt: mit allen Einkünften weltweit, auch mit den Honoraren, die du auf Bali oder in Lissabon verdienst.
Einen Wohnsitz hat nach § 8 AO jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Auf die Zahl der Tage kommt es dabei nicht an. Eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, genügt, auch wenn du nur zweimal im Jahr dort schläfst. Die Meldebehörde ist für diese Frage nicht zuständig: Die Abmeldung ist ein Indiz, mehr nicht.
Den gewöhnlichen Aufenthalt regelt § 9 AO. Er liegt dort, wo du dich nicht nur vorübergehend aufhältst; ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt stets und von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt, kurze Unterbrechungen zählen nicht. Für Nomaden, die zwischen zwei Reisen ein halbes Jahr „zu Hause“ arbeiten, ist das die eigentliche Falle.
Endet die unbeschränkte Steuerpflicht, ist Deutschland für deutsche Staatsangehörige noch nicht fertig. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG erfasst bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug, wer in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält und in einem Niedrigsteuerland ansässig ist oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig ist. Der zweite Halbsatz trifft den klassischen Dauerreisenden direkt. Sie greift nur in Jahren, in denen die betroffenen Einkünfte mehr als 16.500 Euro betragen. Was davor zu klären ist, auch die Wegzugsbesteuerung für GmbH-Anteile, steht in der Steuer-Checkliste für digitale Nomaden.
Österreich
Das österreichische Recht ist fast wortgleich aufgebaut. Nach § 1 EStG 1988 sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, und zwar mit allen in- und ausländischen Einkünften. § 26 BAO definiert den Wohnsitz über eine Wohnung, die du innehast und erkennbar beibehalten und benutzen wirst. Beim gewöhnlichen Aufenthalt gibt es eine Besonderheit: Dauert dein Aufenthalt in Österreich länger als sechs Monate, tritt die unbeschränkte Steuerpflicht stets ein, und sie erstreckt sich auch auf die ersten sechs Monate. Wer also für einen langen Sommer nach Hause kommt und dort weiterarbeitet, ist rückwirkend ab dem ersten Tag dabei.
Schweiz
Die Schweiz knüpft an den steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt an. Nach Art. 3 DBG hat einen steuerrechtlichen Wohnsitz, wer sich mit der Absicht dauernden Verbleibens in der Schweiz aufhält. Einen steuerrechtlichen Aufenthalt begründest du ungeachtet vorübergehender Unterbrechungen schon nach 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit oder nach 90 Tagen ohne. Für Schweizer Nomaden heißt das: Wer zwischen zwei Reisen einen Monat bei Familie oder Freunden verbringt und dort für seine Kunden arbeitet, kann die Steuerpflicht schneller wieder auslösen, als die meisten erwarten.
Frage 2: Welches Reiseland greift nach dir?
Beim Reiseland liegt das größte Missverständnis beim Thema digitaler Nomade und Steuern. Die viel zitierte 183-Tage-Regel ist keine Regel, die dich irgendwo herauslässt. Sie ist in vielen Ländern einer von mehreren Wegen, wie du hineingezogen wirst, und jedes Land zählt anders. Drei Beispiele aus beliebten Nomadenländern zeigen die Spannbreite.
Spanien. Nach Art. 9 der Ley 35/2006 bist du ansässig, wenn du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringst oder wenn dort der Kern deiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder Interessen liegt. Entscheidend für Dauerreisende: Sporadische Abwesenheiten werden mitgezählt, es sei denn, du weist eine Steueransässigkeit in einem anderen Land nach. Wer von einer gemieteten Wohnung in Valencia aus für ein paar Wochen nach Marokko fliegt, hat diese Wochen für Spanien nicht unbedingt verlassen.
Portugal. Art. 16 CIRS zählt mehr als 183 Tage, zusammenhängend oder verteilt, in jedem beliebigen Zeitraum von zwölf Monaten, der im betreffenden Jahr beginnt oder endet. Als Tag gilt jeder Tag mit einer Übernachtung in Portugal. Daneben genügt bei kürzerem Aufenthalt schon eine Wohnung, die an irgendeinem Tag dieses Zeitraums unter Umständen zur Verfügung steht, die auf eine Nutzung als gewöhnlicher Wohnsitz schließen lassen. Und wer die Schwelle reißt, ist ab dem ersten Tag des Aufenthalts ansässig. Das Kalenderjahr als Puffer zu nutzen, funktioniert in Portugal also nicht.
Thailand. Nach Section 41 des Revenue Code gilt als ansässig, wer sich im Steuerjahr insgesamt 180 Tage oder mehr in Thailand aufhält. Die Schwelle liegt also unter 183 Tagen, und es zählen alle Aufenthalte des Jahres zusammen.
Das Muster: Manche Länder zählen nach Kalenderjahr, andere in rollierenden Zeiträumen, manche zählen jeden angebrochenen Tag, und fast alle haben neben dem Tagestest einen zweiten Weg über Wohnung oder wirtschaftlichen Mittelpunkt. Prüfe deshalb jedes Land, in dem du länger als ein paar Wochen bist, nach seinem eigenen Gesetz, und zwar bevor du dort eine Wohnung für mehrere Monate mietest. Warum die Rotation über drei Länder mit je knapp unter der Schwelle trotzdem scheitern kann, haben wir am Steuernomaden-Hattrick durchgerechnet.
Frage 3: Wo entsteht Steuer auf die Arbeit selbst?
Neben der Ansässigkeit gibt es einen zweiten Anknüpfungspunkt, den viele digitale Nomaden übersehen: den Ort der Tätigkeit. Ein Staat kann Einkünfte besteuern, die auf seinem Gebiet erarbeitet werden, auch wenn du dort nicht ansässig bist. Das nennt man beschränkte Steuerpflicht.
Deutschland macht das ausdrücklich. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit inländische Einkünfte, wenn die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder wenn du in Deutschland eine feste Einrichtung oder Betriebsstätte unterhältst. Wer längst im Ausland ansässig ist und für einen Auftrag drei Wochen bei einem Kunden in Hamburg sitzt, erzielt damit grundsätzlich deutsche Einkünfte. Österreich verweist für die beschränkte Steuerpflicht in § 1 Abs. 3 EStG 1988 auf eine eigene Liste von Einkünften in § 98.
Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen diesen Zugriff. Für Angestellte ist das Muster im Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gut zu sehen: Nach Art. 15 darf der Tätigkeitsstaat den Lohn nur dann nicht besteuern, wenn du dich dort nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr aufhältst, der Arbeitgeber nicht dort ansässig ist und keine Betriebsstätte des Arbeitgebers dort den Lohn trägt. Erst hier, im Abkommensrecht für Arbeitnehmer, hat die berühmte 183-Tage-Zahl ihren eigentlichen Platz.
Für Selbständige und Unternehmer zählt die Betriebsstätte. Art. 5 desselben Abkommens definiert sie als feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird; ein Ort der Leitung oder eine Geschäftsstelle gehören ausdrücklich dazu. Ein dauerhaft gemietetes Büro oder ein Coworking-Platz, von dem aus du über Monate dein Geschäft führst, kann deshalb im Reiseland eine Steuerpflicht für den Gewinn auslösen, der dieser Einrichtung zuzurechnen ist.
Wenn zwei Staaten dich wollen: der Tie-Breaker
Es kommt häufig vor, dass dich zwei Staaten zugleich als ansässig behandeln: Deutschland, weil die alte Wohnung noch da ist, und Spanien, weil du mehr als 183 Tage dort warst. Dann entscheidet ein Doppelbesteuerungsabkommen, sofern die beiden Staaten eines geschlossen haben. Viele Abkommen prüfen in derselben Reihenfolge. Im Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland steht sie in Art. 4 Abs. 2 so:
- Ansässig bist du in dem Staat, in dem du über eine ständige Wohnstätte verfügst.
- Hast du in beiden eine, zählt der Staat, zu dem du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hast, also der Mittelpunkt der Lebensinteressen.
- Lässt sich das nicht bestimmen oder hast du nirgends eine ständige Wohnstätte, entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt.
- Danach entscheidet die Staatsangehörigkeit, zuletzt eine Verständigung der Behörden.
Daraus folgt die wichtigste praktische Regel für Dauerreisende: Eine Wohnung im Heimatland, die du behältst, gewinnt den Tie-Breaker fast immer, wenn du im Ausland nur von Unterkunft zu Unterkunft ziehst. Das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland kennt in Art. 4 Abs. 3 außerdem eine Sonderregel: Wer in Deutschland eine ständige Wohnstätte behält oder sich dort mindestens sechs Monate im Kalenderjahr aufhält, kann trotz Ansässigkeit in der Schweiz weiter nach deutschem Recht unbeschränkt besteuert werden.
Wenn kein Staat dich will: nirgendwo ansässig
Der Traum vieler Nomaden ist die Umkehrung: daheim abgemeldet, nirgends lange genug, also nirgends steuerpflichtig. Rechnerisch kann das für einen Zeitraum aufgehen. Praktisch hat es drei Haken.
Erstens schützt dich dann kein Abkommen. Art. 4 Abs. 1 der Abkommen setzt voraus, dass du in einem Vertragsstaat nach dessen Recht unbeschränkt steuerpflichtig bist. Wer nirgends ansässig ist, kann sich auf keinen Tie-Breaker berufen, wenn ein Staat später nach ihm greift.
Zweitens kehrt sich die Beweislast um. Spanien zählt Abwesenheiten mit, solange du keine Ansässigkeit in einem anderen Land nachweist. Deutschland erfasst über § 2 AStG gerade den, der in keinem ausländischen Gebiet ansässig ist. Ohne Ansässigkeitsbescheinigung kannst du weder einem Finanzamt noch einem Kunden noch einer Bank belegen, wo du steuerlich hingehörst.
Drittens bleibt die Quelle steuerpflichtig. Arbeit, die du in einem Land ausübst, und Einkünfte aus einer festen Einrichtung dort kann dieses Land nach seinem Recht besteuern, auch ohne Ansässigkeit.
Wie wir diese Lage einordnen und warum wenig Steuern mit einer echten Ansässigkeit etwas anderes ist als keine Steuern ohne Ansässigkeit, steht im Beitrag Digitale Nomaden: wirklich steuerfrei?. Den Unterschied zum Perpetual Traveler mit festem Konzept erklärt der Beitrag Was ist ein Perpetual Traveler.
Ein Reisejahr, einmal durchgeprüft
Nimm eine selbständige Designerin aus Deutschland. Sie hat ihre Mietwohnung gekündigt und sich abgemeldet, ihre Kunden sitzen in Deutschland und den USA. Ihr Jahr: vier Monate Portugal in einer gemieteten Wohnung, drei Monate Thailand, zwei Monate Spanien, drei Monate verteilt auf kürzere Stopps.
Frage 1, Heimatland: Ohne Wohnung und ohne mehr als sechs zusammenhängende Monate in Deutschland endet die unbeschränkte Steuerpflicht nach §§ 8 und 9 AO. Weil sie aber in keinem Land ansässig wird und ihre wesentlichen Kunden in Deutschland behält, muss sie § 2 AStG prüfen lassen, und zwar zehn Jahre lang, sobald ihre betroffenen Einkünfte die 16.500 Euro überschreiten.
Frage 2, Reiseländer: Vier Monate in Portugal liegen unter 183 Tagen. Die gemietete Wohnung kann aber nach Art. 16 CIRS schon allein reichen, wenn sie erkennbar als gewöhnlicher Wohnsitz gemeint ist. Dann entscheidet der Mietvertrag. Thailand mit rund 90 Tagen bleibt unter der 180-Tage-Grenze, Spanien mit rund 60 Tagen unter den 183 Tagen, sofern dort nicht der Kern ihrer wirtschaftlichen Interessen liegt.
Frage 3, Tätigkeitsorte: Sie arbeitet in jedem Land vor Ort. Solange sie dort keine feste Einrichtung unterhält, ist das Risiko je Land gering, aber nicht null: Jedes Land kann nach eigenem Recht fragen, was auf seinem Gebiet erarbeitet wurde.
Das Ergebnis ist typisch: kein klarer Steuerstaat, ein ungeklärtes Portugal-Risiko und zehn Jahre AStG-Prüfung. Mit einer bewusst gewählten Ansässigkeit in einem Land, das zu ihrem Einkommen passt, wäre jede der drei Fragen in einem Satz beantwortet.
Was du laufend dokumentierst
Die Antwort auf die Frage „Wo bin ich steuerpflichtig?“ musst du im Zweifel belegen können, oft Jahre später. Halte deshalb fest:
- Jeden Aufenthaltstag mit Land und Übernachtungsort, in einer Tabelle oder einer App, ergänzt durch Flugbelege und Unterkunftsrechnungen. Portugal zählt Übernachtungen, Spanien Kalendertage, Thailand das Steuerjahr.
- Jede Wohnung, die dir zur Verfügung steht, mit Mietvertrag, Laufzeit und Schlüsselfrage. Eine Wohnung entscheidet in vielen Ländern mehr als die Tage.
- Wo du gearbeitet hast und ob dort eine feste Einrichtung bestand, etwa ein Coworking-Vertrag über mehrere Monate.
- Deine Verbindungen ins Heimatland: Beteiligungen, Immobilien, Konten, Hauptkunden. Sie sind das Material für § 2 AStG und für den Mittelpunkt der Lebensinteressen.
- Ansässigkeitsbescheinigungen, sobald du irgendwo ansässig bist. Sie sind das stärkste Dokument gegenüber Finanzamt, Kunden und Banken.
Wenn du nach diesen drei Fragen nicht sicher sagen kannst, wo du steuerpflichtig bist, ist das kein Grund zur Panik, aber ein Grund, es klären zu lassen, bevor das nächste Steuerjahr beginnt. In einem Beratungsgespräch gehen wir deinen Reiseplan, deine Einkünfte und deine Verbindungen ins Heimatland durch und klären, welche Ansässigkeit zu dir passt.
Und was heißt das für deinen Fall?
Ein Beratungsgespräch klärt, wie das hier Beschriebene auf deine Situation passt. Ob es trägt, entscheidet sich an drei Punkten: wo du tatsächlich bist, was du unterschrieben hast und in welcher Reihenfolge du es machst.
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