🇷🇴 Rumänien
Digital Nomad Visum
Gigabit-Internet für 8 Euro, EU-Boden, seit 2025 voll im Schengen-Raum, und eine Steuerklausel, die dein Auslandsgehalt bis zu 183 Tage komplett unangetastet lässt. Der Haken: Die Einkommensschwelle des Visums gehört inzwischen zu den höchsten Europas.
Rumänien ist als Basis für Remote-Arbeit deutlich besser, als sein Ruf vermuten lässt: eine Stunde Zeitverschiebung zu deinen Kunden, erstklassige Glasfaser bis in Kleinstädte, Lebenshaltungskosten weit unter westeuropäischem Niveau und seit dem 1. Januar 2025 die volle Schengen-Mitgliedschaft, auch an den Landgrenzen. Wie sich das Leben zwischen Bukarest, Cluj und Brasov anfühlt und was es kostet, liest du im ausführlichen Artikel Rumänien für digitale Nomaden. Diese Seite hier beantwortet die formale Hälfte der Frage: Wer braucht welchen Aufenthaltstitel, wie läuft der Antrag 2026 tatsächlich ab, und was bedeutet das steuerlich?
Vorweg die wichtigste Weiche: Das rumänische Digital-Nomad-Visum ist ein Visum für Drittstaatsangehörige. Für Leser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist es schlicht nicht relevant, ihr reist über die Freizügigkeit ein. Relevant wird die Seite für dich trotzdem, und zwar doppelt: wenn dein Partner oder deine Mitarbeiter keinen EU-Pass haben, und weil die Steuerklausel des Visums erklärt, warum Rumänien gerade für kurze Aufenthalte so interessant ist.
Die Wege auf einen Blick
| Weg | Für wen | Antragsort | Kosten |
|---|---|---|---|
| Freizügigkeit + Anmeldung | EU/EFTA-Bürger | IGI in Rumänien (erst ab 90 Tagen nötig) | Geringe Verwaltungsgebühr |
| Digital-Nomad-Visum (D/AS) | Drittstaater mit hohem Remote-Einkommen | E-Visa-Portal + Konsulat im Wohnsitzland | 300 € Visumgebühr (seit 27.4.2026) |
| Schengen-Kurzaufenthalt | Drittstaater unter der Schwelle | Keiner (90 Tage je 180-Tage-Zeitraum) | 0 |
Formal ist das Digital-Nomad-Visum kein eigener Visumtyp, sondern eine Fallgruppe der Langzeitvisum-Kategorie "andere Zwecke" (Symbol D/AS) nach Artikel 49 des Ausländergesetzes OUG 194/2002, eingeführt durch Gesetz 22/2022. Seit dem Schengen-Vollbeitritt zählt jeder Rumänien-Aufenthalt außerdem in die 90/180-Rechnung des gesamten Schengen-Raums, die alte Möglichkeit, Schengen-Tage und Rumänien-Tage zu stapeln, ist Geschichte.
Die Schwelle: drei Durchschnittsgehälter, sechs Monate lang
Antragsberechtigt bist du in zwei Konstellationen: als Angestellter mit Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen außerhalb Rumäniens oder als Inhaber einer eigenen Firma, die außerhalb Rumäniens registriert ist, wobei die Firma zum Zeitpunkt des Visumantrags seit mindestens drei Jahren bestehen muss. In beiden Fällen muss die Arbeit vollständig remote über Informationstechnologie laufen. Frisch gegründete LLC-Konstruktionen scheitern also schon an der Definition.
Die eigentliche Hürde ist das Geld: Du musst Einkünfte von mindestens dem Dreifachen des rumänischen Bruttodurchschnittsgehalts nachweisen, und zwar für jeden einzelnen der letzten sechs Monate vor Antragstellung sowie für die gesamte Laufzeit des Visums. Ein guter Monat im Schnitt reicht nicht, jeder der sechs Monate muss über der Schwelle liegen. 2026 liegt das maßgebliche Durchschnittsgehalt bei 9.192 Lei brutto (Sozialversicherungs-Haushaltsgesetz 44/2026), das Dreifache also bei rund 27.600 bis 27.700 Lei, umgerechnet etwa 5.400 bis 5.500 Euro im Monat. Da die rumänischen Löhne seit Jahren zweistellig wachsen, wandert die Schwelle jedes Jahr nach oben; aus einem einst moderaten Visum ist so das anspruchsvollste der EU geworden.
Dazu kommen die üblichen Grundvoraussetzungen: eine Krankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckung für die gesamte Visumlaufzeit und mit Geltung in Rumänien, ein sauberes Führungszeugnis und ein Unterkunftsnachweis. Eine lokale Mindestpolice erfüllt die Formalie, sinnvoll abgesichert bist du damit nicht; was für ein Nomaden-Setup wirklich trägt, steht im Überblick zur Krankenversicherung für digitale Nomaden.
Antragsweg: E-Visa-Portal plus Konsulat im Wohnsitzland
Der Antragsort ist gesetzlich festgelegt, und das ist der Punkt, an dem sich Rumänien von Ländern wie der Türkei grundlegend unterscheidet: Zuständig ist die rumänische Botschaft oder das Konsulat in dem Land, in dem du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast. Du kannst das Visum nicht in Rumänien beantragen, nicht bei der Einreise und nicht bei der IGI. Wer schon als Tourist im Land ist, muss für den Antrag zurück in sein Wohnsitzland.
Praktisch läuft der Antrag zweistufig: Du reichst ihn zunächst digital über das offizielle E-Visa-Portal des Außenministeriums ein und lädst dort deine Unterlagen hoch. Anschließend legst du die Originale bei einem Termin in der zuständigen Auslandsvertretung vor, wo der Antrag formal registriert wird. Ab da rechnet die Praxis mit rund 30 bis 45 Tagen Bearbeitungszeit, plus Vorlauf für den Termin. Ein Detail, das viele ältere Anleitungen falsch wiedergeben: Seit dem 27. April 2026 kostet das Langzeitvisum 300 Euro statt zuvor 120 Euro (Eilverordnung OUG 32/2026, gilt für alle D-Visa-Anträge über das E-Visa-Portal). Die Gebühr wird vorab fällig und bei Ablehnung nicht erstattet.
Bei den Unterlagen ist Rumänien formstreng. Rechne mit diesem Paket:
- Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber beziehungsweise Registerauszug der eigenen Firma, jeweils mit beglaubigter Übersetzung ins Rumänische
- Bescheinigung des Arbeitgebers beziehungsweise Firmennachweis, dass die Tätigkeit vollständig remote über Informationstechnologie erbracht wird, mit Angaben zu Rolle und Vertretungsbefugnissen
- Absichtsschreiben mit Zweck und geplanten Aktivitäten in Rumänien
- Steuerbescheinigung der heimischen Finanzverwaltung, dass Steuern bezahlt sind und keine Strafverfahren laufen, apostilliert oder überbeglaubigt und übersetzt
- Führungszeugnis des Heimat- oder Wohnsitzstaats, ebenfalls apostilliert und übersetzt
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate, Krankenversicherung (30.000 Euro Deckung), Unterkunftsnachweis, Reiseplan
Die Apostillen und beglaubigten Übersetzungen sind der Teil, der in der Praxis Wochen kostet. Besorge Führungszeugnis und Steuerbescheinigung zuerst, denn beide Dokumente sind bei Vorlage oft nur wenige Monate alt akzeptiert, und die Übersetzung geht erst, wenn die Apostille drauf ist.
Nach der Einreise: Aufenthaltstitel bei der IGI
Das D/AS-Visum ist deine Eintrittskarte, nicht dein Dauerzustand. Für den Aufenthalt über die Visumlaufzeit hinaus beantragst du bei der Generalinspektion für Einwanderung (IGI, Inspectoratul General pentru Imigrări) am Wohnort die Verlängerung des Aufenthaltsrechts und erhältst einen Aufenthaltstitel als Karte. Den Antrag stellst du spätestens 30 Tage vor Ablauf deines Aufenthaltsrechts, mit im Kern denselben Nachweisen wie beim Visum plus Wohnraumnachweis; an Gebühren fallen die Kartengebühr von 259 Lei und eine Verlängerungsabgabe an.
Bei den Laufzeiten lohnt Präzision, denn viele Anleitungen fassen sie zu "12 Monate plus 12 Monate Verlängerung" zusammen. Der Gesetzestext ist kleinteiliger: Die erste Verlängerung wird für 6 Monate erteilt (Artikel 69 OUG 194/2002 in der Fassung des Gesetzes 22/2022), danach sind weitere Verlängerungen für jeweils bis zu 12 Monate möglich, solange du die Einkommensschwelle für den gesamten beantragten Zeitraum weiter nachweist. Ab der zweiten Verlängerung verlangt die IGI zusätzlich eine Steuerbescheinigung der rumänischen Finanzverwaltung ANAF. Die 6-Monats-Ersterteilung ist kein Schikane-Detail, sondern korrespondiert exakt mit der 183-Tage-Grenze der Steuerbefreiung, dazu gleich mehr.
Eine ehrliche Anmerkung dazu: In Kanzlei- und Serviceberichten tauchen auch direkt für 12 Monate ausgestellte Titel auf, die Verwaltungspraxis der IGI-Bezirksstellen ist nicht einheitlich dokumentiert. Verlass dich bei der Planung auf das, was das Gesetz garantiert, und behandle alles darüber hinaus als angenehme Überraschung.
Die Steuerklausel: Gesetz 69/2023 präzise gelesen
Rumänien hat als eines von wenigen Ländern die Steuerfrage für Nomaden ausdrücklich im Steuergesetzbuch geregelt, statt sie der Auslegung zu überlassen. Gesetz 69/2023 ergänzt den Codul fiscal um eine Befreiung, die exakt auf die Visum-Zielgruppe zugeschnitten ist: Gehälter und gehaltsähnliche Einkünfte, die ein digitaler Nomade von einem Arbeitgeber außerhalb Rumäniens bezieht, sind von der rumänischen Einkommensteuer und von den Sozialbeiträgen (Rentenbeitrag CAS und Krankenbeitrag CASS) befreit, solange er sich höchstens 183 Tage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in Rumänien aufhält.
Das heißt konkret: Wer mit dem Visum ein halbes Jahr in Cluj arbeitet und dann weiterzieht, zahlt in Rumänien keinen einzigen Leu auf sein Auslandsgehalt und muss sich auch nicht beim Finanzamt registrieren. Zwei Grenzen der Klausel solltest du aber kennen. Erstens zählt die 183-Tage-Rechnung rollierend über jeweils 12 Monate, nicht je Kalenderjahr; wer zweimal fünf Monate mit kurzer Unterbrechung bleibt, reißt die Grenze. Zweitens ist die Befreiung auf Gehalt und gehaltsähnliche Vergütung zugeschnitten: Wer sich aus der eigenen Auslandsfirma Dividenden statt Gehalt auszahlt, fällt nicht unter den Wortlaut. Für Firmeninhaber gehört die Vergütungsstruktur deshalb vor die Einreise geplant, nicht danach.
Ab dem 184. Tag beziehungsweise mit Lebensmittelpunkt in Rumänien kippt der Status: Du wirst rumänischer Steueransässiger mit Welteinkommensbesteuerung und Registrierungspflicht bei der ANAF. Das ist kein Drama, sondern oft sogar der Plan, denn die Konditionen bleiben gut: 10 Prozent Flat Tax auf Einkommen, zusammen mit Bulgarien der niedrigste Satz der EU. Rauer geworden ist das Umfeld bei Kapitalerträgen: Dividenden werden seit dem 1. Januar 2026 mit 16 Prozent besteuert (2024 waren es noch 8 Prozent), und als Selbstständiger kommen die Sozialbeiträge CAS und CASS obendrauf, womit die reale Gesamtbelastung je nach Setup eher bei 20 bis 30 Prozent liegt. Die vollständigen Sätze, Beitragsdeckel und das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland führt das Steueratlas-Profil Rumänien.
Für Österreicher und Schweizer: Die rumänischen Regeln gelten identisch, der Unterschied liegt auf der Wegzugsseite. In Österreich endet die unbeschränkte Steuerpflicht erst mit Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, bei Kapitalvermögen greift die Wegzugsbesteuerung. In der Schweiz ist die Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde der maßgebliche Schritt, AHV und Pensionskasse sind gesondert zu klären. Beide Länder haben mit Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen, das im Zweifel über die Ansässigkeit entscheidet.
Für wen sich der Weg lohnt
Das ehrliche Profil: Als Drittstaater mit stabilem Remote-Einkommen über 5.500 Euro bekommst du mit dem D/AS-Visum einen EU-Aufenthaltstitel mit Schengen-Mobilität, ein halbes Jahr ganz ohne rumänische Steuer auf dein Gehalt und danach eines der günstigsten Steuerregime der EU, in einem Land, in dem dein Einkommen sehr weit reicht. Genau dafür ist die hohe Schwelle der Preis: Das Visum richtet sich erkennbar an Gutverdiener, nicht an Backpacker. Wer darunter liegt, dem bleiben die 90 Schengen-Tage oder Nachbarländer mit niedrigeren Hürden; den Vergleich ziehen wir im Überblick der besten europäischen Länder für digitale Nomaden.
Für Leser aus dem deutschsprachigen Raum ist Rumänien dagegen der seltene Fall, in dem der beste Weg gar kein Visum ist: Freizügigkeit, Anmeldung bei der IGI, fertig. Entscheidend ist bei beiden Gruppen dieselbe Reihenfolge: erst der saubere Wegzug aus dem Heimatland, dann die rumänische Ansässigkeit. Wer die Wohnung zu Hause behält, bleibt dort steuerpflichtig, ganz gleich, was der rumänische Gesetzgeber anbietet; warum solche halben Umzüge scheitern, zeigt der Artikel zu den steuerlichen Herausforderungen für digitale Nomaden. Andere Basen zum Vergleich findest du in der Länderübersicht.
Ist Rumänien das Richtige für dich?
Wir klären mit dir, ob Freizügigkeit oder Visum dein Weg ist, wie die 183-Tage-Klausel zu deinem Setup passt und wie der Wegzug aus Europa konkret abläuft.
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